Familie · Ratgeber
Scheidung nach marokkanischem Recht
In Marokko endet eine Ehe nur über das Gericht. Das Familiengesetzbuch bietet mehrere Wege: einvernehmlich, wegen Zerwürfnis, auf Antrag des Ehemanns oder der Ehefrau.
Diese Seiten beschreiben das Recht, das im Oktober 2026 gilt: das Familiengesetzbuch von 2004 und das Staatsangehörigkeitsgesetzbuch. Die im Dezember 2024 angekündigte Reform des Familiengesetzbuchs ist nicht verabschiedet. Die Seiten informieren dich. Für deinen eigenen Fall wende dich an einen Anwalt, einen Adoul oder einen Notar.
Das Wichtigste
- Außerhalb des Gerichts gibt es keine Scheidung. Worte, die zu Hause gesagt werden, ein Schwur oder ein Brief beenden die Ehe nicht. Es zählt nur die Genehmigung oder das Urteil des Gerichts, wo nötig von zwei Adoul beurkundet.
- Das Gesetzbuch gilt für jeden Marokkaner, auch mit zweiter Staatsangehörigkeit, und für jedes Paar, bei dem ein Ehepartner Marokkaner ist.
- Den Antrag stellst du bei der Familienabteilung des Gerichts erster Instanz: dem der Ehewohnung oder dem des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der Ehefrau oder dem des Ortes, an dem die Eheurkunde aufgesetzt wurde, in dieser Reihenfolge.
- Das Gericht versucht zuerst, euch zu versöhnen. Gibt es Kinder, unternimmt es zwei Versuche im Abstand von mindestens 30 Tagen.
- Über eine Scheidung wegen Zerwürfnis (chiqaq) muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Antrag entschieden werden. Das gilt auch für die Scheidungen, die die Ehefrau aus gesetzlichen Gründen beantragt, außer bei außergewöhnlichen Umständen.
- Beantragt der Ehemann die Scheidung (talaq), legt das Gericht fest, was der Ehefrau und den Kindern zusteht. Er muss den Betrag innerhalb von 30 Tagen beim Gericht hinterlegen. Tut er das nicht, wertet das Gericht dies als Verzicht auf die Scheidung.
- Die Entscheidung des Gerichts, die die Ehe beendet, kann in Bezug auf die Scheidung selbst nicht angefochten werden. Die Teile über Geld und Kinder schon.
- Das Gericht schickt eine Zusammenfassung an das Personenstandsamt des Geburtsorts jedes Ehepartners, das die Scheidung in euren Geburtseinträgen vermerkt. Für einen im Ausland geborenen Ehepartner geht sie an den Staatsanwalt in Rabat.
- Seit dem 24. August 2026 gilt eine neue Zivilprozessordnung (Gesetz 58.25). Presseberichten zufolge können Anträge jetzt über elektronische Plattformen eingereicht werden.
- Nach dieser Zivilprozessordnung können marokkanische Gerichte über eine Scheidung gegen einen im Ausland lebenden Ehepartner verhandeln, wenn die Eheurkunde in Marokko aufgesetzt wurde, wenn der antragstellende Ehepartner Marokkaner ist oder wenn der verklagte Ehepartner Marokkaner ist, so die Analyse eines Fachmanns.
Schritte
- Wähl den Weg zusammen mit einem Anwalt: einvernehmlich, wegen Zerwürfnis oder einen der anderen unten. Davon hängt ab, was das Gericht prüft und was geschuldet ist.
- Reich den Antrag mit der Eheurkunde ein. Für einen talaq füg den Nachweis über das Einkommen des Ehemanns bei. Für eine einvernehmliche Scheidung füg eure schriftliche Vereinbarung bei.
- Nimm am Versöhnungstermin teil. Frag das Gericht über deinen Anwalt, ob du persönlich kommen musst: Das Gesetzbuch sagt nichts zu Ehepartnern, die im Ausland leben.
- Bei einem talaq hinterlegt der Ehemann den vom Gericht festgelegten Betrag innerhalb von 30 Tagen.
- Mit der Genehmigung des Gerichts wird die Scheidung von zwei Adoul aus dem Gerichtsbezirk beurkundet. Bei einer gerichtlichen Scheidung beendet das Urteil selbst die Ehe.
- Hol die Scheidungsurkunde oder das Urteil ab, dazu eine Bescheinigung über die Rechtskraft.
- Prüf, ob die Scheidung in deinem marokkanischen Geburtseintrag vermerkt ist, indem du eine neue Abschrift bestellst. Lass sie dann in deinem Wohnsitzland anerkennen.
Was du mitbringst
- Die Eheurkunde
- Die Personalien beider Ehepartner und Angaben zu den Kindern
- Für einen talaq: Nachweis über Einkommen und Verpflichtungen des Ehemanns
- Für eine einvernehmliche Scheidung oder einen khol': eure schriftliche Vereinbarung und ihre Bedingungen
- Aus dem Ausland: eine Vollmacht für deinen Anwalt, im Konsulat beglaubigt. Frag das Gericht, was es akzeptiert.
Achtung
- Hat der Ehemann die Scheidung beantragt, wurde er persönlich geladen und kommt nicht, wertet das Gericht seinen Antrag als zurückgenommen.
- Wurde die Ehefrau persönlich geladen und kommt sie nicht und antwortet auch nicht schriftlich, kann nach einer Warnung des Staatsanwalts ohne sie entschieden werden.
- Prüf, welche Art von Scheidung auf deiner Urkunde steht. Mehrere europäische Länder lehnen einen talaq ab, den der Ehemann allein beschlossen hat, und akzeptieren eine einvernehmliche Scheidung oder eine Scheidung wegen Zerwürfnis.
- Ein Scheidungsverfahren in Marokko stoppt ein Verfahren im Ausland nicht von selbst. Zwischen Frankreich und Marokko muss das als zweites angerufene Gericht warten.
- Wir konnten die Seite der Konsulate zur Scheidung in Marokko nicht lesen. Frag dein Konsulat, was vor Ort erledigt werden kann.
- Vorschläge, kein Gesetz: Die Reform würde die einvernehmliche Scheidung zu einem Vertrag ohne Gerichtsverfahren machen, die Zahl der Scheidungsarten verringern und jedes Scheidungsverfahren auf sechs Monate begrenzen.
Offizielle Quellen
Geprüft: Oktober 2026. Unabhängiger Ratgeber, keine Regierungsseite. Regeln ändern sich: Prüf die offizielle Seite, bevor du handelst.
Die Wege zur Scheidung
- Einvernehmlich (gegenseitiges Einverständnis)
- Ihr seid euch beide einig, die Ehe zu beenden, mit oder ohne Bedingungen. Die Bedingungen dürfen den Kindern nicht schaden. Einer von euch oder beide stellen den Antrag; das Gericht versucht eine Versöhnung und genehmigt dann die Scheidung.
- Wegen Zerwürfnis (chiqaq)
- Einer der Ehepartner oder beide bitten das Gericht, einen Streit beizulegen, der die Ehe gefährdet. Scheitert die Versöhnung, spricht das Gericht die Scheidung aus und legt fest, was geschuldet ist. Dabei wägt es den Anteil jedes Ehepartners an der Verantwortung ab.
- Auf Antrag des Ehemanns (talaq)
- Er braucht die Erlaubnis des Gerichts, hinterlegt, was der Ehefrau und den Kindern zusteht, und lässt die Scheidung dann von zwei Adoul beurkunden.
- Durch die Ehefrau, mit übertragenem Recht (tamlik)
- Hat ihr Ehemann ihr das Recht auf Scheidung gegeben, meist in der Eheurkunde, wendet sie sich selbst an das Gericht. Er kann sich nicht widersetzen.
- Gegen Entschädigung (khol')
- Die Ehefrau gibt etwas im Tausch für die Scheidung, im Einvernehmen. Seid ihr euch über den Betrag nicht einig, legt das Gericht ihn fest. Was sie gibt, darf nicht aus dem Geld der Kinder stammen.
- Auf Antrag der Ehefrau, aus gesetzlichen Gründen
- Sechs Gründe: Der Ehemann hat eine Bedingung der Urkunde verletzt, Schädigung, Nichtzahlung des Unterhalts, Abwesenheit von mehr als einem Jahr, ein verborgener Mangel oder sein Enthaltsamkeitseid. Die Schädigung kann mit jedem Mittel bewiesen werden, auch durch Zeugen.
- Bevor die Ehe vollzogen ist
- Die Scheidung ist sofort endgültig. Der Ehefrau steht die Hälfte der Brautgabe zu, und sie hält keine Wartezeit ein.
Nach der Entscheidung: widerruflich oder endgültig, und die Wartezeit
- Endgültige Scheidungen
- Eine vom Gericht ausgesprochene Scheidung ist unwiderruflich, außer bei einem Enthaltsamkeitseid oder bei Nichtzahlung des Unterhalts. Unwiderruflich sind auch eine einvernehmliche Scheidung, ein khol', eine Scheidung durch tamlik und ein dritter talaq. Um wieder zusammenzuleben, braucht ihr eine neue Eheurkunde.
- Widerrufliche Scheidung
- Ein erster oder zweiter talaq des Ehemanns ist während der Wartezeit widerruflich. Er kann seine Frau vor zwei Adoul zurücknehmen. Der Richter lädt die Ehefrau vor, und wenn sie ablehnt, kann sie eine Scheidung wegen Zerwürfnis beantragen.
- Wartezeit (idda)
- Sie läuft ab der Scheidung, wenn die Ehe vollzogen wurde: drei Menstruationszyklen oder drei Monate bei einer Frau ohne Zyklus oder bis zur Geburt bei einer Schwangeren. Eine Witwe hält vier Monate und zehn Tage ein.
- Nach einer dritten Scheidung
- Ihr könnt einander nicht wieder heiraten, es sei denn, die Frau hat inzwischen eine vollzogene Ehe mit einem anderen Mann geführt, die beendet ist.